Die Entschädigung von Freiwilligenarbeit
Das Schweizerische Rote Kreuz hat 2018 Leitlinien für eine stark eingeschränkte Praxis der Freiwilligenentschädigung eingeführt.
Sollen Freiwillige für ihr Engagement eine Entschädigung erhalten? Diese Frage beschäftigt viele gemeinnützige Organisationen, und sie wird aus motivationaler, ethischer sowie vertrags- und steuerrechtlicher Perspektive kontrovers diskutiert. Das Schweizerische Rote Kreuz hat im März 2018 ein Grundsatzpapier mit Empfehlungen für Spesen- und Entschädigungsregeln verabschiedet. Auslöser war die Feststellung einer uneinheitlichen Praxis in den Mitgliedsorganisationen. Es folgt der Leitlinie, dass Freiwilligenengagement unentgeltlich ist und Spesen erstattet werden. Die wesentlichen Ausführungen des Grundsatzpapiers werden in dem Beitrag wiedergegeben und können als Diskussionsgrundlage auch für andere Organisationen hilfreich sein. Dabei spricht der Beitrag eine Reihe von Empfehlungen aus, die die Rückerstattung von Spesen umfassen sowie den Umgang mit Spesenpauschalen und ob entschädigte Vorstandstätigkeiten Freiwilligenarbeit sind.
Sybille Baumgartner und Carine Fleury